02. Dezember 2022 Thema: Finanzen und Verwaltung, Wohnen und Stadtentwicklung Von Eric Eigendorf
Der Stadtrat berät derzeit den Haushalt für das Jahr 2023. Im Zentrum stehen dabei nicht nur die geplanten Kürzungen im Sportbereich und bei der Kulturförderung. Auch die Erhöhung der Grundsteuer gehört zu den Maßnahmen, die viele Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt hart treffen würde.
Wo und wie die Stadt Geld ausgibt, entscheidet der Stadtrat. Ganz frei ist er in seiner Entscheidung aber nicht. Der hallesche Haushalt muss nach dem Beschluss im Rat in jedem Jahr von der Kommunalaufsicht genehmigt werden. Die Kommunalaufsicht prüft unter anderem, ob der Haushalt den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Zu diesen Vorschriften gehört auch, dass die Schulden der Stadt nicht aus dem Ruder laufen dürfen. Um die Verbindlichkeiten der Stadt zu reduzieren, hat die Kommunalaufsicht die Stadt damit beauftragt, ein sogenanntes Konsolidierungskonzept vorzulegen. In diesem Sparplan soll die Stadt darlegen, wie sie in den kommenden fünfzehn Jahren insgesamt 157,5 Mio. Euro Schulden abbaut. Gerade in Krisenzeiten ist das Sparen aus meiner Sicht der falsche Ansatz, die Kommunalaufsicht sitzt aber am längeren Hebel.
Aus diesem Grund musste die Verwaltung in Zeiten großer Herausforderungen Maßnahmen suchen, die dazu führen, dass am Ende des Jahres 2023 sowie in den folgenden Jahren jeweils 10,5 Mio. Euro eingespart werden. Eine der vorgeschlagenen Maßnahmen ist die Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B. Diese Variante der Grundsteuer entfällt auf bebaute und unbebaute Grundstücke. Ausgangspunkt der Berechnung sind Faktoren wie der Bodenrichtwert und die Größe des Grundstücks. Die letztendliche Höhe der Grundsteuer wird mit Hilfe des Hebesatzes bestimmt. Diesen Hebesatz kann jede Gemeinde, so auch die Stadt Halle, individuell festlegen. In Halle liegt der Hebesatz derzeit bei 500 Prozentpunkten. Damit hat unsere Stadt bereits einen der höchsten Hebesätze im Land. Um die Sparvorgaben der Kommunalaufsicht einzuhalten, hat die Verwaltung nun vorgeschlagen, diesen Hebesatz auf 700 Prozentpunkte zu erhöhen.
Dieser Vorschlag ist aus Sicht der SPD-Fraktion unsozial und nicht tragbar. Wir werden keinem städtischen Haushalt zustimmen, der eine Grundsteuererhöhung enthält. Der Hauptgrund für unsere Ablehnung ist, dass die Grundsteuer in vielen Fällen kein Problem der Hauseigentümer ist, da sie diese einfach an etwaige Mieterinnen und Mieter weitergeben können statt sie selbst zu zahlen. Gerade dort, wo Wohnungen vermietet werden, wird die Grundsteuer daher über die Nebenkostenabrechnung direkt auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt. Aber auch Menschen, die im Eigenheim leben und trotzdem zum Beispiel nur über eine kleine Rente verfügen, trifft die Erhöhung unmittelbar. In der jährlichen Abrechnung ist die Grundsteuer zwar ein verhältnismäßiger Posten, der in normalen Zeiten kaum auffällt – wir leben aber gerade nicht in normalen Zeiten. Viele Haushalte in unserer Stadt sind bereits durch steigende Strom- und Wärmepreise massiv belastet. Gerade Menschen mit geringem Einkommen haben zunehmend Angst, die Lasten nicht mehr tragen zu können. Die Aufgabe der Politik muss es sein diese Lasten zu nehmen und die Ängste zu mindern. Eine Grundsteuererhöhung würde genau das Gegenteil bedeuten und wäre in der aktuellen Lage ein völlig falsches Signal.
Ursprünglich war der Vorschlag meiner Fraktion, den Beginn des Sparplans aufgrund der aktuellen Lage zu verschieben. In den Diskussionen hat sich aber gezeigt, dass es für diesen Weg im Stadtrat keine Mehrheit gibt. Daher werden wir bis zur abschließenden Abstimmung am 20. Dezember 2022 einen anderen Vorschlag vorlegen, der eine Grundsteuererhöhung ersetzen kann.
Gemeinsam mit dem FDP-Landtagsabgeordneten Konstantin Pott mache ich seit Februar 2022 den Podcast
„Perspektive: Politik“. Die aktuelle sowie die bisherigen Folgen gibt es hier:
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