18. März 2021 Thema: Wohnen und Stadtentwicklung Von Eric Eigendorf
Am 24. März berät der Stadtrat einen Antrag der SPD-Fraktion zur Einführung von sozialen Erhaltungssatzungen. Solche Satzungen sind ein Instrument, um die soziale Durchmischung in Wohnvierteln zu erhalten und Verdrängungen zu verhindern. Städte wie Leipzig arbeiten bereits mit diesem wohnungspolitischen Instrument und schaffen es so, den angespannten Wohnungsmarkt zu entspannen.
Hat der Stadtrat für ein Gebiet oder einen Stadtteil eine soziale Erhaltungssatzung erlassen, hat die Stadtverwaltung größere Kompetenzen, um Einfluss auf den Erhalt der Mieterstruktur zu nehmen. Im Fokus stehen dabei vor allem Luxussanierungen. Uns geht es keineswegs darum, jede Modernisierung in Halle zu verhindern. Im Gegenteil: Sanierungen sind gerade deshalb notwendig, weil es in Halle auch eine Nachfrage an gut ausgestatteten aber höherpreisigen Wohnraum gibt, die aktuell kaum gestillt werden kann. Auch energetische Sanierungen oder die Schaffung von altersgerechtem Wohnraum sollen weiter möglich sein.
Im Gegensatz zu solchen notwendigen und sinnvollen Modernisierungen stellen Luxussanierungen ein Problem dar. Es ist wenig verständlich, warum in manchen Neubaublöcken plötzlich Fußbodenheizungen eingebaut oder kleine Badezimmer mit Dusche plötzlich noch um eine Wanne ergänzt werden. Der einzige Zweck solcher Maßnahmen ist oft die Profitsteigerung. An verschiedenen Stellen in Halle konnten wir in letzter Zeit diese Luxussanierungen beobachten, die die bisherigen Mieterinnen und Mieter durch steigende Mieten aus ihren Wohnungen verdrängt haben. Noch sind solche Vorgänge nicht flächendeckend aufgetreten. Es ist aber trotzdem wichtig, bereits jetzt aktiv zu werden, weil sich eine solche Maßnahme kaum noch rückgängig machen lässt.
Eine soziale Erhaltungssatzung verhindert nicht jede Form von Sanierung in den jeweiligen Stadtvierteln. Vielmehr müssen Luxussanierungen ebenso wie die Veränderung der Struktur einer Wohnung oder die Umnutzung von Wohnungen zu Gewerberäumen genehmigt werden. Die Erhaltungssatzungen können auch genutzt werden, um den Abriss von Wohngebäuden oder Gebäudeteilen zu verhindern. Wenn die Stadtverwaltung belegen kann, dass die Maßnahme die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung nachweislich negativ beeinträchtigt, kann sie die notwendige Genehmigungen verweigern.
Im Jahr 2018 hat die Stadt bereits einmal die Einführung von sozialen Erhaltungssatzungen geprüft. Damals hat die Stadtverwaltung das Instrument noch verworfen. Das war damals noch nachvollziehbar, weil die Lage des Wohnungsmarktes zu diesem Zeitpunkt noch entspannter war. In letzter Zeit hat es aber auch in Halle eine neue Dynamik gegeben. Wir beobachten, dass unsere Stadtteile sozial zunehmend auseinanderdriften. Wir müssen gerade jetzt alle Möglichkeiten nutzen, um zu verhindern, dass der Blick auf die Adresse reicht, um auf das Einkommen der Bürgerin oder des Bürgers zu schließen. Deswegen ist es jetzt an der Zeit, die Prüfung aus dem Jahr 2018 noch einmal zu wiederholen und zügig über die Ergebnisse und die nächsten Schritte zu diskutieren.
Gemeinsam mit dem FDP-Landtagsabgeordneten Konstantin Pott mache ich seit Februar 2022 den Podcast
„Perspektive: Politik“. Die aktuelle sowie die bisherigen Folgen gibt es hier:
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