28. Dezember 2021 Thema: Mein Blog, Wohnen und Stadtentwicklung Von Eric Eigendorf
Der neue Mietspiegel für Halle steht in den Startlöchern. Wird er im Februar durch den Stadtrat anerkennt, kann er bereits zum 01. März 2022 in Kraft treten. Erstmals seit fast 8 Jahren können Mieterinnen und Mieter dann wieder selbst bewerten, ob ihre Miete und Mieterhöhungen angemessen sind oder nicht.
Ein Mietspiegel ist ein nützliches Instrument. Er hilft dabei, die ortsübliche Vergleichsmiete festzustellen. Diese ortsübliche Vergleichsmiete ist gerade dann wichtig, wenn Mieterhöhungen bevorstehen. Mit dem Mietspiegel können Mieterinnen und Mietern feststellen, ob die mögliche Mieterhöhung angemessen ist und der Miete entspricht, die für vergleichbare Wohnungen in der Stadt gezahlt werden.
Die Erstellung des Mietspiegels ist ein umfangreiches Verfahren. In einem ersten Schritt werden Mieterinnen und Mieter der Stadt in einer Stichprobe angeschrieben und zu ihrer Wohnung und der Miete befragt. In dieser Stichprobe sollen mindestens ein Prozent der zur Miete lebenden Menschen befragt werden. Dem halleschen Mietspiegel liegen sogar mehr als zwei Prozent bzw. mehr als 2.300 Befragungen zu Grunde. Diese Daten werden dann in der Folge ausgewertet und in Kategorien zusammengefasst. Solche Kategorien sind zum Beispiel die Lage der Wohnung, die Größe, die Ausstattung oder das Baujahr das Hauses. Der fertige Mietspiegel stellt aufgrund all dieser Merkmale eine Tabelle zur Verfügung, die es ermöglicht, die angemessene Miete selbst zu berechnen.
Der letzte Mietspiegel in Halle stammte aus dem Jahr 2010. Da Mieten sich ständig verändern, sind Mietspiegel nicht unbegrenzt gültig. Der alte Mietspiegel war daher ab Juni 2014 ungültig. Ab diesem Zeitpunkt gab es für Mieterinnen und Mieter keine Möglichkeit mehr, Mieterhöhungen selbst zu prüfen. Zuletzt ist das vielen Menschen zum Verhängnis geworden, die bei Grand City Property in Halle-Neustadt Wohnungen mieten. Im Jahr 2019 erhöhte der Vermieter großflächig die Mieten. Dabei berief sich das Unternehmen auf die ortsübliche Vergleichsmiete. In vielen weiteren Quartieren mussten wir in den vergangenen Jahren ähnliche Entwicklungen beobachten. Die Vermieter waren häufig unterschiedlich, der Begründung für die Mieterhöhungen war aber jedes Mal gleich: die ortsübliche Vergleichsmiete. Durch das Fehlen eines Mietspiegels war ebendiese Vergleichsmiete aber nicht mehr nachvollziehbar.
Im Mai 2019 beantragte die SPD-Fraktion daher die Erstellung eines neuen Mietspiegels für Halle. Dass der Stadtrat dem Antrag im Juni 2019 zugestimmt hat, erwies sich im Nachhinein als kluge Voraussicht. Ab dem 01. Juli 2022 sind Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern verpflichtet, Mietspiegel zu erstellen. In Zeiten steigender Mieten ist es ein Vorteil, dass wir die entsprechenden Daten bereits erhoben haben und nicht erst im kommenden Jahr neu erheben müssen. Mit dem Beschluss des Rates im Januar wird das Problem steigender Mieten nicht gelöst sein. Wir haben mit dem Mietspiegel aber ein weiteres Instrument zur Hand, um ungerechtfertigte Mieterhöhungen zu unterbinden.
Gemeinsam mit dem FDP-Landtagsabgeordneten Konstantin Pott mache ich seit Februar 2022 den Podcast
„Perspektive: Politik“. Die aktuelle sowie die bisherigen Folgen gibt es hier:
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