20. Juni 2018 Thema: Wohnen und Stadtentwicklung Von Eric Eigendorf
In der Diskussion um die Zukunft Riebeckplatzes fallen immer wieder Stichworte wie Leitbild, Rahmenplan oder Bebauungsplan. Was sich hinter den Begriffen verbirgt, wird meistens nicht erklärt. Für das Verständnis der aktuellen Diskussionen ist das aber notwendig. Mit meinem kleinen Riebeckplatz-Wiki möchte ich ein bisschen Licht ins Dunkel bringen. Am besten geht das mit einer ganz einfachen Frage. Was ist eigentlich …
… das Leitbild Riebeckplatz?
Das Leitbild Riebeckplatz ist die Grundlage für alle geplanten Entwicklungen am zentralen Platz unserer Stadt. Bereits im April 2014 hat der Stadtrat beschlossen, ein solches Leitbild zu erarbeiten. Im Zentrum der Überlegungen zu einem Leitbild stand die Frage, welche Bedeutung der Platz zukünftig haben soll und wie er weiterentwickelt werden kann. Der Prozess der Erarbeitung des Leitbildes sollte nicht nur im Stadtrat und seinen Ausschüssen stattfinden. Das Ziel des Stadtrates und des zuständigen Beigeordneten Uwe Stäglin war es damals vielmehr, auch die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt schon bei der Erarbeitung über verschiedene Veranstaltungen und Online-Beteiligungen aktiv einzubinden. Darüber hinaus waren auch fünf Architektur- und Planungsbüros eingebunden, die jeweils ihre Ideen für den Riebeckplatz erarbeiten und anschließend zur Diskussion stellen sollten. Nach einem Jahr war der Erarbeitungsprozess abgeschlossen.
Das Leitbild für den Riebeckplatz wurde vom Stadtrat im April 2015 beschlossen. Eines der wesentlichen Ziele des Leitbildes ist die städtebauliche Verdichtung des Platzes. Diese soll dadurch erreicht werden, dass auf den verschiedenen Freiflächen im Nordosten und -westen sowie im Südosten und -westen neue Gebäude errichtet werden. Betroffen davon wären die Raumkante zwischen Bahngelände und Volkmannstraße, die fortgeführte Bauflucht der Magdeburger Straße, die Fläche zwischen Merseburger Straße und Delitzscher Straße und die Flächen der beiden im Jahr 2011 abgerissenen Hochhäuser. An den Eckpunkten schlägt das Leitbild zudem höhere Kopfbauten vor, um den Platzcharakter herauszuheben. Neben den baulichen Fragen enthält das Leitbild auch Vorschläge zur Schaffung von Querverbindungen über den Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie die Neugestaltung der Frei- und Grünflächen. Die gesamten Ergebnisse des Leitbildes sind unter http://www.leitbild-riebeckplatz.halle.de veröffentlicht.
… der Rahmenplan für den Riebeckplatz?
Das Leitbild zum Riebeckplatz sollte nicht End- sondern Anfangspunkt für die Weiterentwicklung des Platzes sein. Bereits bei der Erarbeitung des Leitbildes war geplant, die noch vagen Ergebnisse des Leitbildes in einem Rahmenplan weiter zu konkretisieren. Ein Rahmenplan ist ein informelles Planungsinstrument. Er entfaltet keine rechtliche Bindung, ermöglicht es aber für eine größere Fläche innerhalb einer Stadt bereits frühzeitig mögliche Nutzungen einzelner Teilflächen darzustellen. Besonders bei Entwicklungen von Flächen, für die noch Investoren gesucht werden müssen, bieten sich Rahmenpläne als Planungsinstrument an, weil sie die konkrete Nutzung noch nicht festschreiben, aber gleichzeitig eine grobe Richtung vorgeben, die für Stadt wie Investor als Orientierung dient. Ein großer Platz wie der Riebeckplatz läuft so nicht Gefahr, zum Stückwerk zu verkommen, bei dem jeder Teilfläche nur für sich betrachtet wird. In der zweiten Hälfte das Jahres 2016 wollte die Stadtverwaltung dem Stadtrat einen auf Basis des Leitbildes erarbeiteten Rahmenplan vorlegen. Leider hat dieser Rahmenplan den Stadtrat nie erreicht. Daher fordern derzeit alle Fraktionen des Stadtrates, dass dieser Rahmenplan nun endlich vorgelegt und beschlossen wird, um parallel zu den derzeit vorliegenden konkreten Plänen auch den Gesamtplan für den Platz nicht aus den Augen zu verlieren.
… der Verkauf von Grundstücken an Investoren?
Die besten Pläne nützen nichts, wenn sich am Ende niemand findet, der sie umsetzt. Daher ist die Stadt bei der Entwicklung des Riebeckplatzes auf Investoren angewiesen, die die Ideen und Pläne der Stadt umsetzen. Auf der Immobilienmesse EXPO REAL hat die Stadt daher aktiv für die Flächen am Riebeckplatz geworben. Aktuell werden die Angebote verschiedener Investoren für die Fläche zwischen Bahngelände und Volkmannstraße sowie für die Fläche nördlich des Busbahnhofes und südlich der Delitzscher Straße beraten. Alle Angebote eint, dass sie sich mehr oder weniger an den Vorschlägen des Leitbildes orientieren. Weitere konkrete Beschreibungen der Ideen der einzelnen Investoren wären zwar der Aussagekraft dieses Beitrages zuträglich, da die entsprechenden Vorlagen aber nicht-öffentlich behandelt werden, bin auch ich in diesem Fall leider zur Verschwiegenheit verpflichtet.
… ein vorhabenbezogener Bebauungsplan für den Riebeckplatz?
Bebauungspläne sind die Rechtsgrundlage der Stadtentwicklung. Alles, was später einmal in Beton gegossen werden soll, muss vorher im entsprechenden Bebauungsplan festgelegt worden sein. Was in einem Bebauungsplan aufzunehmen ist, welche Aspekte beachtet werden müssen und wie das Verfahren bis zum Beschluss des Bebauungsplanes durch den Stadtrat laufen muss, legt das Baugesetzbuch detailliert fest.
Eine Sonderform des Bebauungsplanes ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan. Dieser findet Anwendung, wenn ein Investor ein konkret beschriebenes Projekt umsetzen will und dazu bei der Kommune die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beantragt. Im Falle der zwei Flächen im Osten des Riebeckplatzes ist ein solcher Antrag durch einen Investor erfolgt. Die Stadtverwaltung hat dem Stadtrat nun einen Aufstellungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan vorgelegt. Ein Aufstellungsbeschluss ist im Rahmen des Verfahrens zur Erstellung eines Bebauungsplanes der erste Schritt auf dem Weg zum rechtskräftigen Bebauungsplan. Durch das mehrstufige Verfahren ergibt sich für die Stadt die Möglichkeit, gemeinsam mit dem Investor, der bei den Erstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes aktiv einbezogen wird, eine gemeinsame Vorstellung für die zukünftige Gestaltung der Bebauung und der Flächen um das Gebäude zu entwickeln. Im Zweifel hat aber trotzdem der Stadtrat das letzte Wort. Er hat die Möglichkeit auch dann, wenn mit dem Investor zum Beispiel bei der Frage der Baugestaltung oder der Erschließung der Flächen keine Einigung erzielt werden kann, solche Festsetzungen trotzdem zu tätigen. Diese Festsetzungen sind dann, auch wenn der Investor sich gegen sie ausspricht, für diesen verbindlich und müssen zwingend eingehalten werden. Auch bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan liegt die endgültige Entscheidung damit bei der gewählten Vertretung der Bürgerinnen und Bürger und nicht beim Investor des Projektes.
Gemeinsam mit dem FDP-Landtagsabgeordneten Konstantin Pott mache ich seit Februar 2022 den Podcast
„Perspektive: Politik“. Die aktuelle sowie die bisherigen Folgen gibt es hier:
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