09. Dezember 2022 Thema: Sicherheit und Ordnung Von Eric Eigendorf
Im Zuge der aufgedeckten Umsturzpläne mehrerer Reichsbürgerinnen und Reichsbürger ist wieder deutlich geworden, wie groß die Gefahr ist, die von ihnen ausgeht. Noch größer wird diese Gefahr, wenn man bedenkt, dass eine nicht geringe Zahl von Reichsbürgerinnen und Reichsbürgern momentan legal Waffen besitzt. Das muss sich ändern.
Entscheidend für den legalen Besitz von Waffen ist die sogenannte Waffenbesitzkarte. Sie erlaubt der Inhaberin oder dem Inhaber den Erwerb und den Besitz von Waffen. Wer eine Waffenbesitzkarte erhält und wer nicht regelt das Waffengesetz. Voraussetzungen sind dabei die persönliche Eignung, die Sachkunde, das Bedürfnis sowie die Zuverlässigkeit. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, dann stellt die jeweils zuständige Behörde eine Waffenbesitzkarte aus. Fällt nach der Ausstellung der Karte eine Voraussetzung weg, dann hat diese Behörde auch die Möglichkeit, die Erteilung der Waffenbesitzkarte zu widerrufen. In der Vergangenheit wurden genau solche Widerrufe für viele Reichsbürgerinnen und Reichsbürger ausgesprochen, die bis zu diesem Zeitpunkt legal Waffen besitzen durften.
Die Waffenbehörden begründen die Widerrufe dabei damit, dass Mitglieder der Reichsbürgerbewegung unzuverlässig seien. Die Reichsbürgerbewegung zeichnet aus, dass sie die Existenz der Bundesrepublik Deutschland verneinen und die gesamte Rechtsordnung nicht anerkennen. Die Waffenbehörden schließen aus dieser grundsätzlichen Auffassung von Reichsbürgerinnen und Reichsbürgern, dass aus diesem Grund zu befürchten ist, dass sie daher auch die Regelungen des Waffengesetzes nicht anerkennen und den Vorschriften nicht folgen. Wer schon die grundlegende Existenz des Staates aberkennt, der dürfte gerade den in Bezug auf Waffen wichtigen Ge- und Verboten wenig Gehör schenken.
Freilich sind solche Fälle des Widerrufs von Waffenbesitzkarten bei den Betroffenen nicht auf viel Gegenliebe gestoßen. Einige Reichsbürgerinnen und Reichsbürger haben die Entscheidungen der Waffenbehörden daher rechtlich überprüfen lassen. Die Verfahren gingen dabei in allen – mir bekannten – Fällen zugunsten der Waffenbehörden auf und bestätigten die Unzuverlässigkeit von Mitgliedern der Reichsbürgerbewegung in Bezug auf den legalen Besitz von Waffen. Besonders gut dargestellt hat beispielsweise das Oberverwaltungsgericht des Landes Rheinland-Pfalz, warum es zu diesem Beschluss gekommen ist. Auch das Verwaltungsgericht München hat in einem entsprechenden Urteil sehr gut begründet, warum die Entwaffnung von Mitgliedern der Reichsbürgerbewegung aus seiner Sicht rechtmäßig ist.
Die aufgedeckten Umsturzpläne zeigen, dass weite Teile der Reichsbürgerbewegung nicht nur verwirrte Aluhutträger sind, die seltsame Theorien verbreiten. Es handelt sich um eine stetig wachsende Szene, die laut Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt zuletzt etwa 600 Mitglieder hatte. Viele von ihnen sind auch bereit, den Staat zu bekämpfen, dessen Existenz sie nicht anerkennen. Laut Verfassungsschutzbericht besitzen etwa fünf Prozent dieser Menschen derzeit eine waffenrechtliche Erlaubnis. Eine Demokratie kann es nicht hinnehmen, dass solche Menschen legal Waffen besitzen dürfen. Es gibt einen Weg, dies zu beenden. Dieser Weg ist gerichtlich überprüft und möglich. Bereits heute informiert der Verfassungsschutz die Waffenbehörden, wenn Erkenntnisse darüber vorliegen, dass Personen der Reichsbürgerszene angehören. Auf diese Informationen können die Waffenbehörden aufbauen. Gerade deswegen können und müssen Anhängerinnen und Anhänger dieser Bewegung identifiziert und entwaffnet werden.
Gemeinsam mit dem FDP-Landtagsabgeordneten Konstantin Pott mache ich seit Februar 2022 den Podcast
„Perspektive: Politik“. Die aktuelle sowie die bisherigen Folgen gibt es hier:
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